Rechtsprechung
   VG Kassel, 24.05.2017 - 1 K 950/16.KS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22982
VG Kassel, 24.05.2017 - 1 K 950/16.KS (https://dejure.org/2017,22982)
VG Kassel, Entscheidung vom 24.05.2017 - 1 K 950/16.KS (https://dejure.org/2017,22982)
VG Kassel, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 1 K 950/16.KS (https://dejure.org/2017,22982)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,22982) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs. 1 HBeihVO, § 6 Abs. 2 HBeihVO, § 113 Abs. 5 VwGO
    Die am 03. Januar 1983 geborene Klägerin ist Beamtin des Landes Hessen beim Finanzamt B-Stadt und gehört zum beihilfeberechtigten Personenkreis des § 80 Abs. 1 Nr. 1 Hessisches Beamtengesetz (HBG).

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus VG Kassel, 24.05.2017 - 1 K 950/16
    Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 1995 (Az.: 2 C 15.94) sei eine Behandlungsmethode dann wissenschaftlich nicht anerkannt, wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliege oder wenn die überwiegende Mehrheit der Wissenschaftler die Erfolgsaussichten aus ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteile.

    Diese Regelung resultiert daraus, dass die Fürsorgepflicht weder aus Verfassungs- noch sonstigem Recht gebietet, für jeden krankheitsbedingten Aufwand und das in vollem Umfang einzustehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1995, - 2 C 15.94 -, juris).

    Eine Behandlungsmethode ist dann wissenschaftlich nicht allgemein anerkannt, wenn eine Einschätzung ihrer Wirksamkeit und Geeignetheit durch die in der jeweiligen medizinischen Fachrichtung tätigen Wissenschaftler nicht vorliegt oder wenn die überwiegende Mehrheit der mit der Methode befassten Wissenschaftler die Erfolgsaussichten als ausgeschlossen oder jedenfalls gering beurteilt (vgl. BVerwG vom 29. Mai 1995,- 2 C 15.94-juris).

    Eine "Erfolgsabhängigkeit" ist dem Beihilferecht fremd (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1995 - 2 C 15.94 -, juris).

    Zwar können Aufwendungen für eine sogenannte "Außenseitermethode" dann beihilfefähig sein, wenn keine wissenschaftlich anerkennten Methoden zur Verfügung stehen und die Aussicht besteht, dass eine solche Behandlungsmethode nach einer medizinischen Erprobungsphase entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft noch wissenschaftlich anerkannt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Mai 1995, - 2 C 15.94 -, juris, m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.1994 - 6 A 1153/91

    Wissenschaftliche Anerkennung einer Heilbehandlung; Beihilfeantrag;

    Auszug aus VG Kassel, 24.05.2017 - 1 K 950/16
    Die Fürsorgepflicht gebietet nicht den Ausgleich jeder aus Anlass von Krankheit entstandener Aufwendung noch deren Erstattung in voller Höhe, sondern die Gewährung von Beihilfen ist durch die Notwendigkeit und Angemessenheit gem. § 5 Abs. 1 S. 1 HBeihVO begrenzt (vgl. OVG Münster, Urteil vom 25. Mai 1994, - 6 A 1153/91 -, juris).

    Der Klägerin kann folglich zugemutet werden, auf eine wissenschaftlich anerkannte Methode, die Fruchtwasseruntersuchung, zuzugreifen, so dass die im Einzelfall notwendige ärztliche Behandlung gewährleistet ist und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn durch Beihilfe zu diesem Verfahren genügt wird (vgl. OVG Münster, Urteil vom 25. Mai 1994, - 6 A 1153/91 -, juris).

  • VG Ansbach, 17.11.2015 - AN 1 K 14.01382

    Beihilfefähigkeit einer genetischen Schwangerschaftsuntersuchung (Praena-Test)

    Auszug aus VG Kassel, 24.05.2017 - 1 K 950/16
    Ausgehend von dieser Rechtslage ist der an der Klägerin durchgeführte Praena-Test nicht wissenschaftlich anerkannt (so auch VG Ansbach, Urteil vom 17. November 2015 - AN 1 K 14.01382 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.07.2012 - 2 L 117/10

    Isolierte Anfechtung der Zustimmung nach § 79 Abs. 3 BBergG

    Auszug aus VG Kassel, 24.05.2017 - 1 K 950/16
    Verneint - wie hier - das Verwaltungsgericht die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 VwGO, darf es weder im Tenor noch in den Entscheidungsgründen ausführen, dass und warum es die Berufung nicht zulässt (vgl. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Juli 2012 - 2 L 117/10 -, Rn. 5, juris).
  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus VG Kassel, 24.05.2017 - 1 K 950/16
    Eine Heilbehandlung ist insbesondere dann notwendig, wenn eine wissenschaftlich anerkannte Heilmethode zur Verfügung steht, die geeignet ist, die Krankheit zu heilen oder zu lindern oder einer Verschlechterung entgegenzuwirken (vgl. auch BGH, Urteil vom 12. März 2003, - IV ZR 278/01 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.1994 - 4 S 2953/93

    Beihilferecht: zur Rechtsqualität und verwaltungsgerichtlichen Überprüfbarkeit

    Auszug aus VG Kassel, 24.05.2017 - 1 K 950/16
    Hierzu verwies der Beklagte auch auf das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 24. März 1994 Az.: 4 S 2953/93).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.1999 - 4 S 1086/96

    Beihilfefähigkeit der Kosten für eine nicht allgemein anerkannte

    Auszug aus VG Kassel, 24.05.2017 - 1 K 950/16
    Dies richtet sich vielmehr allein nach § 6 Abs. 2 HBeihVO (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Januar 1999, - 4 S 1086/96 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht